Mitteilungen der Ortsgemeindeverwaltung


Ergebnisse aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Habscheid vom 14.03.2025


Öffentliche Sitzung


1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.12.2024 Gegen die Niederschrift vom 20.12.2024 wurden keine Bedenken erhoben. Sie gilt somit als gebilligt.


2. Satzung der Ortsgemeinde über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) Am 01. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in

Kraft. Alle Grundstücke und Gebäude wurden bundesweit auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018 neu bewertet, für die Anwendung der kommunalen Hebesätze sind die Bewertungen (Grundsteuermessbescheide) der Finanzämter rechtlich bindend. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden die Gemeinden bereits

informiert, dass die kommunalen Hebesätze 2025 aufkommensneutral neu festgesetzt werden. Die Hebesätze 2025 für die Grundsteuer A und B wurden daher mit den neuen Messbeträgen so umgerechnet, dass die Ortsgemeinde in 2025 im Vergleich zu 2024 ein unverändertes Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer A und B erzielt. Innerhalb der einzelnen Steuerpflichtigen einer Gemeinde sind selbstverständlich durch die verfassungsrechtliche Neubewertung starke Veränderungen in beide Richtungen möglich, diese Bewertungsunterschiede nach

Lage des Einzelfalles können nicht über einen Hebesatz kompensiert werden. Zur Sicherung des Haushaltsausgleichs und der stetigen Aufgabenerfüllung sind die Gemeinden auf ein unverändertes Steueraufkommen bei der Grundsteuer A und B angewiesen. Die Umrechnungsgrundlagen der neuen Messbescheide im Rahmen der Grundsteuerreform wurden dem Ortsbürgermeister mit der daraus folgenden Umrechnung der Hebesätze zur Verfügung gestellt. Nach Beratung beschließt der Rat eine aufkommensneutrale Umrechnung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer A und B wie

folgt:

Grundsteuer A

Hebesatz alt 2024 = 300 % Hebesatz ab 2025 = 185 % -38,33 %

Grundsteuer B

Hebesatz alt 2024 = 365 % Hebesatz ab 2025 = 195 % -46,58 %


Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Hebesatzsatzung auszufertigen und durch die Verwaltung öffentlich bekannt zu machen. Diese tritt zum 01.01.2025 in Kraft.


3. 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028 Da die Stromlieferverträge für die Teilnehmer der letzten Bündelausschreibung (Nr. 5) am 31.12.2025 enden, erfolgt nunmehr die 6. BA

Strom für die Lieferjahre 2026 bis 2028. Die operative Umsetzung erfolgt nunmehr durch die Kommunalberatung RP GmbH mit dem bekannten Partnerunternehmen switch.on GmbH.


1. Der Rat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.


2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu

bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.


3. Der Rat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der

Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Gemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Gemeinde vorzunehmen.


4. Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.


5. Die Ausschreibung soll für die Gemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen:


A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms Normalstrom (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)


B. Beschaffungsmodell Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr


C. Zuordnung Die Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen.


6. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, bei Bündelausschreibungen die Teilnahme nach pflichtgemäßem Ermessen zu erklären.


4. Bauangelegenheiten Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB


4.1. Anbau Geräteschuppen an bestehende Garage. Gemarkung: Habscheid, Flur 7, Flurstück 57/1 Dem Bauantrag wurde nach § 36 BauGB das Einvernehmen erteilt.


4.2. Einbau Dachgaube, Anbau Balkon an bestehendes Wohnhaus. Gemarkung: Hollnich Flur 6, Flurstück 6 Dem Bauantrag wurde nach § 36 BauGB das Einvernehmen erteilt.


5. Vergaben


5.1. Kita: Holzfenster Flur, WC und Büro Der Zuschlag wurde an die mindestbietende Fa. Hohn, Niederprüm, vergeben.


5.2. Kita: Erweiterung Metallzaun und Metalltore zum Unfallschutz


- Zugang Turnraum und Spielplatz

Der Zuschlag wurde an die Firma Ritter, Lambertsberg, vergeben.


6. Beitritt zum KAV RLP e. V.

Der Ortsgemeinderat beschloss den Beitritt zum Kommunalen Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz e. V. (KAV RLP) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.


7. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters


- Anweisung des Gesundheitsamtes im Kindergarten Habscheid:


Es muss ein Schädlingsmonitoring eingeführt werden. Anweisung des Gesundheitsamtes im Kindergarten Habscheid:

Es muss ein Schädlingsmonitoring eingeführt werden. Dies erfolgt bereits in Eigenregie.  


Die E-Ladesäule in der Hauptstraße ist soweit installiert, es fehlen noch der Stromzähler und die Straßenlampe.


- Der VG-Bürgermeisterkandidat, Herr Dr. Johannes Reuschen, besucht die OG Habscheid am 02. April 2025 gegen 18:00 Uhr beim DGH.


- Herr Raimund Ritter hat die Zapfanlage im DGH ehrenamtlich gereinigt, dabei wurde ein Defekt des Druckminderer festgestellt und gegen Kostenerstattung repariert.


- Anfrage der Kreisverwaltung am 13.03.2025 um Anpachtung oder Kauf von drei Gemeindeflächen in Hollnich für die Stiftung Natur und Umwelt RLP.


- Durch die Verwaltung wurde, nach Rücksprache, der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. eine Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der Wirtschaftswege im VG-Gebiet bis zum 31.12.2025 erteilt. Es handelt sich um Fahrzeuge mit Kennzeichen EU (Euskirchen).


- Es kam zu mehreren Beschwerden über frei laufende Hunden im Bereich der Neustraße und Hauptstraße; die Ortsgemeinde bittet erneut, dies zu unterbinden. Außerdem sind die Sportanlagen und der Spielplatz NICHT für „Gassirunden“ geeignet.


- Auf Nachfrage durch die Ortsgemeinde beim Naturpark Nordeifel wird nun die Sitzgruppe am Aussichtspunkt Habscheid erneuert. Die Sitzgruppe wurde bereits in Prüm abgeholt und wird bei angepasster Witterung ausgewechselt.


- Der Zensus vom 15. Mai 2022 ergab, dass die OG Habscheid 662 Einwohner hat. Sonstige Mitteilungen: Kitabeiratssitzung:


- Vorstellung des neuen Kita-Konzeptes für die Aufnahme von einjährigen Kindern


- Spielgeräte werden von Herrn Robert Hiedels abgenommen


- Der Barfußpfad soll erneuert werden


- Geräte müssen für die Bezeichnung „Bewegungskita“ und für 1-Jährige angeschafft werden


- Das 50-jährige Jubiläum der Kita „Wirbelwind“ findet am 28.06.2025 statt


8. Einwohnerfragestunde


Es wurde angefragt, ob für die ortsansässigen Vereine die Gemeindehalle für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden kann bzw. das

Gemeindehaus restauriert/erweitert werden kann; oder aber Alternativen angeboten werden können.


9. Anfragen von Ratsmitgliedern


Anfragen betrafen:


- Pavillon Spielplatz


- Tennisplatznutzung


- Freier Raum in Gemeindehalle - Nutzung


- Mitteilung an Bürger


- Lüftung Gemeindehaus


- Checklisten zur Abnahme vor/nach Veranstaltungen


- Weiterführung Bürgersteig Hollnicher Straße


- Aktion „Saubere Landschaft/Tennisplatz“ 12.04.2025 - 10:00 Uhr Treffpunkt: DGH


- Fahrt Gemeinderat am 17.05.2025 nach Recht


- Planung Seniorenausflug


Nichtöffentliche Sitzung


Beraten wurde über Personalangelegenheiten.


Ortsbürgermeister
Dietmar Fuchs



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